03.01.01.20 (Baden-Württemberg) Betreuen von Mitarbeitern (Personalbetreuer/-in)
- Laufende Nr
- 95
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.01
- SYS_3
- 03.01.01
- SYS_4
- 03.01.01.20
- ORGEINHEIT
- Personaldienste
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Personalbetreuung
- ERAAA
- Betreuen von Mitarbeitern (Personalbetreuer/-in)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- E 13
- BW
- 15
- Mitte
- E 11
- NRW
- EG 14
- NS
- 12
- NV
- EG 11
- SAC
- E 12
- SAH
- E 11
EA
Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen
Für die zugeteilten Betreuungsbereiche personelle Maßnahmen unter Berücksichtigung gesetzlicher, arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher und personeller Voraussetzungen vorbereiten, abstimmen, steuern und durchführen. Qualitativen und quantitativen Personalbedarf unter Berücksichtigung von Aufgabenveränderungen, Rationalisierungen, künftiger Aufgabenentwicklung, Planungsprämissen klären und abstimmen. Ergebnisse auswerten und kommentieren. Stellenbesetzungen prüfen, freigeben und einleiten. Bewerberunterlagen prüfen, Vorauswahl treffen. Vertragsbedingungen verhandeln und vereinbaren. Betriebsbedingte Einsatzänderungen ermitteln, einvernehmliches Ergebnis herbeiführen.
Betreuen von Mitarbeitern
Zu fördernde Mitarbeiter entsprechend Planungsunterlagen auswählen, Anforderungs- und Eignungsprofile erarbeiten. Förderungsmaßnahmen vorschlagen, Förderung überwachen, Ergebnisse auswerten. Arbeitsbewertung unter Beachtung tariflicher und innerbetrieblicher Vorschriften durchführen. Tarifgruppen festlegen und vertreten. Entgeltmaßnahmen vorbereiten und durchführen, mit Vorgesetzten abstimmen. Leistungsbeurteilungen auswerten, ggf. sachgemäße Anwendung sicherstellen, Integrationsgespräche mit mehreren Fachbereichen führen. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen vorschlagen. Bei Leistungs- und Verhaltensproblemen Einzelgespräche führen, Ergebnisse dokumentieren und Abhilfemaßnahmen vorschlagen, abstimmen, Ergebnisse überwachen. Bei Austritten Gespräche führen, Ursachen ermitteln, Ergebnisse dokumentieren, Zeugnisse schreiben und abstimmen. Ggf. Kündigungen durchführen. Bei Bedarf Mitarbeiter für Altersteilzeit/Frühpensionierungen ermitteln, vorschlagen und beraten. Konditionen erläutern und Verträge vorbereiten.
Vertreten der Interessen des Personalbereiches
Fachbereiche über personalpolitische Grundsatzfragen informieren, Hintergründe erläutern. In Gesprächen mit Betriebsrat und Mitarbeitern Maßnahmen des Personalbereiches vertreten und begründen.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung | Die ganzheitliche Betreuung eines Bereiches erfordert eine Fachhochschulausbildung als Dipl.-Betriebswirt/-in FH (Schwerpunkt Personalwesen). B5 | 24 |
| E Erfahrung | Der Einsatz aller personalwirtschaftlicher Instrumente und die Betreuung von Mitarbeitern erfordern Kenntnisse über Abläufe und betriebliche Gegebenheiten, die durch eine 3- bis 5-jährige Erfahrung erworben werden. E4 | 8 |
| D Denken | Die Planung und Abstimmung des Personalbedarfes unter Berücksichtigung von Strukturveränderungen sowie die Durchführung von Arbeitsbewertungen erfordert die Kombination von bekannten Lösungsmustern. D4 | 8 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Die Ziele der Personalarbeit sind vorgegeben. In diesem Rahmen erfordert die personelle Betreuung eines Bereiches den selbstständigen Einsatz von Methoden und Hilfsmitteln. H6 | 11 |
| K Kommunikation | Im Rahmen des übertragenen Aufgabenkomplexes sind ggf. unterschiedliche Interessenlagen gegeben (z.B. von Beschäftigten, Fachbereichen, Betriebsrat und Behörden), bei insgesamt gleicher Gesamtzielsetzung. K4 | 7 |
| F Mitarbeiterführung Summe Punkte | Keine - | - 58 |