Aufgaben Datenbank

03.01.01.20 (Baden-Württemberg) Betreuen von Mitarbeitern (Personalbetreuer/-in)

Laufende Nr
95
SYS_1
03
SYS_2
03.01
SYS_3
03.01.01
SYS_4
03.01.01.20
ORGEINHEIT
Personaldienste
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Personalbetreuung
ERAAA
Betreuen von Mitarbeitern (Personalbetreuer/-in)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
E 13
BW
15
Mitte
E 11
NRW
EG 14
NS
12
NV
EG 11
SAC
E 12
SAH
E 11

EA

Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen

Für die zugeteilten Betreuungsbereiche personelle Maßnahmen unter Berücksichtigung gesetzlicher, arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher und personeller Voraussetzungen vorbereiten, abstimmen, steuern und durchführen. Qualitativen und quantitativen Personalbedarf unter Berücksichtigung von Aufgabenveränderungen, Rationalisierungen, künftiger Aufgabenentwicklung, Planungsprämissen klären und abstimmen. Ergebnisse auswerten und kommentieren. Stellenbesetzungen prüfen, freigeben und einleiten. Bewerberunterlagen prüfen, Vorauswahl treffen. Vertragsbedingungen verhandeln und vereinbaren. Betriebsbedingte Einsatzänderungen ermitteln, einvernehmliches Ergebnis herbeiführen.

Betreuen von Mitarbeitern

Zu fördernde Mitarbeiter entsprechend Planungsunterlagen auswählen, Anforderungs- und Eignungsprofile erarbeiten. Förderungsmaßnahmen vorschlagen, Förderung überwachen, Ergebnisse auswerten. Arbeitsbewertung unter Beachtung tariflicher und innerbetrieblicher Vorschriften durchführen. Tarifgruppen festlegen und vertreten. Entgeltmaßnahmen vorbereiten und durchführen, mit Vorgesetzten abstimmen. Leistungsbeurteilungen auswerten, ggf. sachgemäße Anwendung sicherstellen, Integrationsgespräche mit mehreren Fachbereichen führen. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen vorschlagen. Bei Leistungs- und Verhaltensproblemen Einzelgespräche führen, Ergebnisse dokumentieren und Abhilfemaßnahmen vorschlagen, abstimmen, Ergebnisse überwachen. Bei Austritten Gespräche führen, Ursachen ermitteln, Ergebnisse dokumentieren, Zeugnisse schreiben und abstimmen. Ggf. Kündigungen durchführen. Bei Bedarf Mitarbeiter für Altersteilzeit/Frühpensionierungen ermitteln, vorschlagen und beraten. Konditionen erläutern und Verträge vorbereiten.

Vertreten der Interessen des Personalbereiches

Fachbereiche über personalpolitische Grundsatzfragen informieren, Hintergründe erläutern. In Gesprächen mit Betriebsrat und Mitarbeitern Maßnahmen des Personalbereiches vertreten und begründen.

BBG

StufePunkte
Wissen und Können
A Anlernen
--
B AusbildungDie ganzheitliche Betreuung eines Bereiches erfordert eine Fachhochschulausbildung als Dipl.-Betriebswirt/-in FH (Schwerpunkt Personalwesen).
B5
24
E ErfahrungDer Einsatz aller personalwirtschaftlicher Instrumente und die Betreuung von Mitarbeitern erfordern Kenntnisse über Abläufe und betriebliche Gegebenheiten, die durch eine 3- bis 5-jährige Erfahrung erworben werden.
E4
8
D DenkenDie Planung und Abstimmung des Personalbedarfes unter Berücksichtigung von Strukturveränderungen sowie die Durchführung von Arbeitsbewertungen erfordert die Kombination von bekannten Lösungsmustern.
D4
8
H Handlungsspielraum / VerantwortungDie Ziele der Personalarbeit sind vorgegeben. In diesem Rahmen erfordert die personelle Betreuung eines Bereiches den selbstständigen Einsatz von Methoden und Hilfsmitteln.
H6
11
K KommunikationIm Rahmen des übertragenen Aufgabenkomplexes sind ggf. unterschiedliche Interessenlagen gegeben (z.B. von Beschäftigten, Fachbereichen, Betriebsrat und Behörden), bei insgesamt gleicher Gesamtzielsetzung.
K4
7
F Mitarbeiterführung
Summe Punkte
Keine
-
-
58